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2. Säule auf dem richtigen Weg: Faire Ausgleichsmassnahmen für tiefe und mittlere Einkommen sowie für Frauen

27. April 2022 – 27. April 2022 – Die Mitte unterstützt die Entscheide der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) zur Reform der 2. Säule (BVG). Die Reform ist zentral für die Generationengerechtigkeit in der Schweiz. Zudem begrüsst Die Mitte die zielgerichteten Massnahmen für eine sozialverträgliche Umsetzung, insbesondere für mittlere und tiefe Einkommen sowie für die Frauen.

Für die Reform der 2. Säule anerkennt Die Mitte die Notwendigkeit, dass der Umwandlungssatz gesenkt werden muss. Das ist unbestritten. «So können wir die künftigen Renten sichern und eine weitere Umverteilung von Jung zu Alt zu verhindern. Dies ist für eine echte Generationengerechtigkeit zentral», sagt Die-Mitte-Präsident Gerhard Pfister.

So können wir die künftigen Renten sichern und eine weitere Umverteilung von Jung zu Alt zu verhindern. Dies ist für eine echte Generationengerechtigkeit zentral.

Besserstellung für tiefe und mittlere Einkommen sowie für Frauen

Um die Senkung des Umwandlungssatzes sozial abzufedern, braucht es aber faire Ausgleichsmassnahmen, insbesondere für tiefe und mittlere Einkommen sowie für Frauen. Die Mitte begrüsst daher, dass die Eintrittsschwelle gesenkt und der Koordinationsabzug angepasst werden. Durch die vorgesehene Senkung der Eintrittsschwelle von aktuell Fr. 21’510.- auf 17’208.- Franken werden Arbeitnehmende mit tiefen Einkommen und Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigung bessergestellt. Ebenso ist die Anpassung des Koordinationsabzugs eine klare Verbesserung. So sollen nach dem Willen der SGK-S 85 Prozent des AHV-Lohns versichert werden. Dadurch wird ein grösserer Teil des Lohns als heute versichert. «Beide Massnahmen, die Senkung der Eintrittsschwelle sowie der Anpassung des Koordinationsabzugs, führen dazu, dass mehr Alterskapital angespart und insbesondere auch die Renten von vielen Frauen verbessert wird», sagt Die-Mitte-Ständerätin Brigitte Häberli.

Beide Massnahmen, die Senkung der Eintrittsschwelle sowie der Anpassung des Koordinationsabzugs, führen dazu, dass mehr Alterskapital angespart und insbesondere auch die Renten von vielen Frauen verbessert wird.

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